Sehr geehrter Herr Geschäftsführer,
Einige Punkte, die ich Ihnen per skype dargestellt habe, möchte ich nachfolgend zusammenfassen, WIE SIE SICHER AUS DER KRISE KOMMEN.
Aktuelle Meldungen
DIE AUSSETZUNG DER INSOLVENZANTRAGSPFLICHT WEGEN DES COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz. COVInsAG – GREIFT NUR, WENN DIE ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT CORONABEDINGT IST UND ES MUSS ERFOLGVERSPRECHENDE SANIERUNGSAUSSICHTEN GEBEN
Wie gründlich sind die Ermittlungen oder sind es nur Unterstellungen?
Das Hauptzollamt beschlagnahmt bei einer Baugesellschaft am Geschäftssitz alle Geschäftsunterlagen- ebenso an den Baustellen, wo die Gesellschaft tätig war und am Privatwohnsitz des Geschäftsführers.
Konflikte gibt es auch oder gerade in Corona-Zeiten. Die Gerichte arbeiten zwar, es finden aber in vielen Fällen keine Gerichtsverhandlungen mehr statt- die Prozesse werden auf unabsehbare Zeit verzögert.
In Zeiten von Corona gibt es Angebote von Produkten, die man jetzt dringend braucht, bestellt, aber dann gar nicht geliefert bekommt. Zahlreiche Opfer bestellten auf einer Auktionsplattform im Internet 1 Liter Desinfektionsmittel für 45 Euro und überwiesen den Kaufpreis. Das Mittel kam nie an – das Geld war weg, Augsburger Allgemeine vom 29.03.2020.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 313 BGB vor, dass Verträge an veränderte Umstände angepasst werden können. Beide Parteien haben eine Kooperationspflicht.