Rechtsanwalt Kulzer . Glashütter Straße 101a . 01277 Dresden

Stillstand der Rechtspflege durch Corona?

Jetzt Klärung der Konflikte per Videokonferenz mit dem 1-3-5- System

Konflikte gibt es auch oder gerade in Corona-Zeiten. Die Gerichte arbeiten zwar, es finden aber in vielen Fällen keine Gerichtsverhandlungen mehr statt- die Prozesse werden auf unabsehbare Zeit verzögert. 

  • Es gibt eine Alternative zur gerichtlichen Klärung: Die Mediation.

Die Mediation/Wirtschaftsmediation kennt keine überlangen Verfahren.
Die Klärung kann in 3 Stunden versucht werden- was oft glückt- in schwierigeren Fällen braucht man zwei Termine.

Ich wende seit längerem ein System an, das 1-3-5-System:

  • ein Konflikt
  • drei Stunden Klärungshilfe
  • fünf Schritte.

Die Sitzungen können persönlich oder – was sinnvoller ist – per Videokonferenz stattfinden. Ein 1-3-5-Verfahren kann in jeder Phase des Konfliktes durchgeführt werden- also auch, wenn das Gerichtsverfahren schon läuft mit der Unklarheit, wann vom Gericht eine Entscheidung gefällt wird. 

  • Was brauchen Sie? Einen Wirtschaftsmediator.

Ich habe meine Ausbildung an der Dresden International University absolviert, aufbauend auf Ausbildungen nach dem Havard Konzept in der Vergangenheit. Ich bin im Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeit (BMWA).

Der Mediator ist/wird

  • neutral, unabhängig und verschwiegen
  • von beiden Parteien beauftragt
  • von beiden Parteien bezahlt.

Bei der Mediation suchen die Konfliktparteien gemeinsam eine Lösung. Der Mediator organisiert und moderiert die Sitzung/Verhandlung. In vielen Fällen lassen sich schnell sachgerechte Lösungen finden.

Bei welchen Konflikten eignet sich das 1-3-5-System?

  • innerbetriebliche Konflikte
  • Konflikte zwischen Unternehmen, insbesondere wegen der Erfüllung von Verträgen und Zahlung
  • Streit zwischen Geschäftsführern oder Gesellschaftern

Wie ist die Verfahrensweise?

  • Eine Partei startet die Initiative: Sie fragt bei der anderen Partei an, ob man ein 1-3-5- Verfahren versuchen soll. Bei Zustimmung geht es weiter.
  • Die Konfliktparteien einigen sich auf einen Mediator.
  • Man einigt sich ferner auf die Regeln, den Preis und das zu verwendende Konferenzsystem.
  • Die Parteien treffen sich zur Konfliktklärung per Videokonferenz.
  • Ich helfe den Parteien als Moderator mit dem 1-3-5-System gemeinsam eine Lösung zu finden.
  • Die Einigung wird dokumentiert.

Vorteile der Mediation

  • Zeitersparnis
  • Corona-frei
  • Kostenersparnis
  • vertraulich
  • nicht öffentlich

Angebot
Mediation per Videokonferenz – egal, welches (funktionierende) System. Wir nutzen Zoom.
Ich biete an, eine solche Mediation zum Pauschalpreis oder auf Stundensatzbasis durchzuführen. Nutzen Sie die Chance der Video-Konferenz-Mediation.

Anhang:

Welche Alternativen zu Gerichtsverfahren gibt es noch? 

1. Kurz-Zeit-Mediation
Die Kurz-Zeit-Mediation ist eine spezielle Form der Mediation.
Es geht darum, den gesamten Mediationsprozess in einer Sitzung zu gestalten.
Dies erfordert vom Mediator eine größere Vorbereitung der Mediationen, eine stärkere Prozessgestaltung sowie ein genaues Zeitmanagement. Die Kurz-Zeit-Mediation hat einen zeitlichen Umfang von c 2 bis 3 Stunden. Sie wird in der Praxis von den Parteien sehr geschätzt, da sie ihren Konflikt in einer einzigen Sitzung in einen überschaubaren Rahmen preiswert lösen können.

RA Hermann Kulzer wendet für die Kurz-Zeit-Mediation das System der ergebnisfokussierten Klärung an. Das System ist erprobt und schon in zahlreichen Fällen erfolgreich eingesetzt worden.

2. Shuttle-Mediation
Bei der Shuttle-Mediation (auch: Pendelmediation) sind die Parteien nicht beide gleichzeitig in einem Raum präsent.
Der Mediator führt den Dialog mit den Parteien getrennt durch und überbringt die jeweiligen Botschaften und Auskünfte. Diese Methode kann nervensparend sein.

3. Telefon-Mediation
Anstatt sich persönlich zu treffen, telefonieren Mediator und die Konfliktpartner abwechselnd.

4. Schiedsverfahren
Beim Schiedsverfahren setzten die Konfliktparteien einen/ein Schiedsrichter/Schiedsgericht ein, das -außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit-  eine Lösung und Entscheidung herbeiführen soll. Hier steht am Ende ein Schiedsspruch, der bindend und abschließend ist.

5. Güterichter wenn schon ein Gerichtsverfahrens anhängig ist
Wird der Güteversuch nach der Methode der Mediation gewählt, wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht und einem Güterichter zugeleitet.
Güterichter z.B. an sächsischen Gerichten sind in der Methode der Mediation besonders geschulte Richterinnen und Richter, die für die streitige Entscheidung des Verfahrens nicht zuständig sind.

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