Heimbewohner in Pflegeheimen müssen von den Heimbetreibern vor Risiken geschützt werden.
Dies bezieht sich nicht nur auf den Schutz vor Verletzungen, sondern auch vor einer Corona-Infizierung.
Aktuelle Meldungen
Jährlich werden Tausende von Apotheken übertragen. Bis 2022 erreicht rund ein…
Forderungsmanagement 2021: Schutz vor Forderungsausfällen in drei Bereichen: vor Abschluss des Vertrages durch Recherchen und Prüfungen- bei Abschluss des Vertrages durch sichere Vertragsklauseln und beim Eintreiben der Forderung.
Durch die Corona Pandemie war ein normaler Geschäftsbetrieb wochenlang unmöglich.
Seit Mai 2020 durften Gaststätten wieder öffnen, wenn auch mit erheblichen Einschränkungen.
Viele konnten oder können allerdings nicht rentabel arbeiten, weil sie weniger Plätze besetzen dürfen und kostenintensive Sicherungsmaßnahmen vornehmen müssen.
Ver(Handeln) in der coronabedingten finanziellen Krise. Wir können Ihnen helfen oder eine Verhandlung moderieren. Nachfolgend ein
Beispiele einer Verhandlungs-checkliste und von Fragen.
Ein Unternehmen in Zeiten der Corona- Pandemie zu führen, ist eine besondere Herausforderung. Durch coronabedingte Einschränkungen mussten viele Unternehmen erhebliche Umsatzausfälle hinnehmen – manche hatten wochenlang überhaupt keinen Umsatz.
Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren …
Konflikte gibt es auch oder gerade in Corona-Zeiten. Die Gerichte arbeiten zwar, wann sie entscheiden ist unklar. In 8 Monaten-in 18 Monaten oder in 28 Monaten? Man weiß es nicht und man kann es schwer beeinflussen.
Kommt ein Steuerprüfer oder ein Insolvenzverwalter sind die Konten der Gesellschafter ein bevorzugtes Thema für eine kritische Kontrolle.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens soll die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich Entschuldung in deutsches Recht umsetzen. Er sieht in seinem Kern eine schrittweise Verkürzung des regelmäßigen Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre vor.