Rechtsanwalt Kulzer . Glashütter Straße 101a . 01277 Dresden

Corona-im Unternehmen: Besteht eine Auskunftspflicht der Arbeitsnehmer? Wie kann die Testpflicht und andere Hygieneregeln eingeführt werden? Was schreibt man?

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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Die Infektionszahlen zwingen zu besonderer Vorsicht. Wir wollen und können Sie nicht zwingen, sich impfen zu lassen- wir dürfen Sie aus Datenschutzgründen (Datenschutzgrundverordnung) auch nicht nach ihrem Corona- Impf-Status fragen, also ob sie geimpft sind oder nicht. Wir dürfen Sie aber zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wöchentlich testen lassen auf Corona.

Wir werden ab … die nachfolgenden Regeln einführen, die dazu dienen sollen, dass sich so wenig Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie möglich mit Corona infizieren:

  1. Testpflicht
    Es gilt ab sofort die Pflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich
    X mal wöchentlich testen zu lassen.
  2. Ausnahme von der Testpflicht
    Ausnahmen von der Testpflicht gelten lediglich für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nachweisen können, geimpft oder genesen zu sein.
  3. Testrecht
    Selbstverständlich dürfen sich alle Geimpften und Genesenen auch testen lassen.
  4. AHA- Regel- Grundsatz
    Bitte halten Sie generell die AHA-Regel ein
    -Abstand halten- mindestens 1,5 Meter besser sind 2 bis 2,5 Meter
    -Hygien-.Maßnahmen beachten (bei Husten, Niesen, Händewaschen)
    -Alltagsmaske tragen
  5. Masken am Arbeitsplatz
    Jeder Mitarbeiter erhält vom Unternehmen kostenlos einen Mund-Nasenschutz, der regelmäßig erneuert wird.
    Von jedem ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen.
    Der Mund-Nasenschutz darf am Arbeitsplatz abgesetzt werden, wenn ein Mindestabstand zu den anderen Personen sichergestellt werden kann.
    Der Mund-Nasenschutz muss beim Verlassen des Arbeitsplatzes getragen werden.
  6. Masken im Pausenraum
    Im Pausenraum dürfen die Tische jeweils mit X Personen besetzt werden unter Wahrung des Mindestabstands.
    Am Platz darf der Mund-Nasenschutz abgesetzt werden.
  7. Gäste
    Gäste (Kunden und Geschäftspartner), die das Unternehmen betreten, müssen einen Mund- Nasenschutz tragen und müssen ebenfalls die Einhaltung der 3-G Regeln nachweisen.
  8. Spediteure und Brief- und Paketzusteller
    Spediteuren, Brief- und Paketzustellern muss entsprechend den AHA-Regeln begegnet werden. Sie müssen aber keinen 3 G- Nachweis erbringen. Direkter Kontakt mit der Person oder Geräten oder Stiften der Person ist zu vermeiden.
  9. Lüften
    Es ist sicherzustellen, dass die Räume regelmäßig gelüftet werden.
  10. Desinfizieren
    Desinfektion ist überall – wo möglich- anzuwenden.
    Türklinken, Trinkwasserspender, gemeinsam genutzte Maschinen, PCs, berrührte Teile in Fahrzeugen sind täglich bzw. nach Beendigung der eigenen Tätigkeit bzw Fahrt zu desinfizieren.

    Geschäftsleitung
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