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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Die Infektionszahlen zwingen zu besonderer Vorsicht. Wir wollen und können Sie nicht zwingen, sich impfen zu lassen- wir dürfen Sie aus Datenschutzgründen (Datenschutzgrundverordnung) auch nicht nach ihrem Corona- Impf-Status fragen, also ob sie geimpft sind oder nicht. Wir dürfen Sie aber zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wöchentlich testen lassen auf Corona.
Wir werden ab … die nachfolgenden Regeln einführen, die dazu dienen sollen, dass sich so wenig Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie möglich mit Corona infizieren:
- Testpflicht
Es gilt ab sofort die Pflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich
X mal wöchentlich testen zu lassen. - Ausnahme von der Testpflicht
Ausnahmen von der Testpflicht gelten lediglich für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nachweisen können, geimpft oder genesen zu sein. - Testrecht
Selbstverständlich dürfen sich alle Geimpften und Genesenen auch testen lassen. - AHA- Regel- Grundsatz
Bitte halten Sie generell die AHA-Regel ein
-Abstand halten- mindestens 1,5 Meter besser sind 2 bis 2,5 Meter
-Hygien-.Maßnahmen beachten (bei Husten, Niesen, Händewaschen)
-Alltagsmaske tragen - Masken am Arbeitsplatz
Jeder Mitarbeiter erhält vom Unternehmen kostenlos einen Mund-Nasenschutz, der regelmäßig erneuert wird.
Von jedem ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen.
Der Mund-Nasenschutz darf am Arbeitsplatz abgesetzt werden, wenn ein Mindestabstand zu den anderen Personen sichergestellt werden kann.
Der Mund-Nasenschutz muss beim Verlassen des Arbeitsplatzes getragen werden. - Masken im Pausenraum
Im Pausenraum dürfen die Tische jeweils mit X Personen besetzt werden unter Wahrung des Mindestabstands.
Am Platz darf der Mund-Nasenschutz abgesetzt werden. - Gäste
Gäste (Kunden und Geschäftspartner), die das Unternehmen betreten, müssen einen Mund- Nasenschutz tragen und müssen ebenfalls die Einhaltung der 3-G Regeln nachweisen. - Spediteure und Brief- und Paketzusteller
Spediteuren, Brief- und Paketzustellern muss entsprechend den AHA-Regeln begegnet werden. Sie müssen aber keinen 3 G- Nachweis erbringen. Direkter Kontakt mit der Person oder Geräten oder Stiften der Person ist zu vermeiden. - Lüften
Es ist sicherzustellen, dass die Räume regelmäßig gelüftet werden. - Desinfizieren
Desinfektion ist überall – wo möglich- anzuwenden.
Türklinken, Trinkwasserspender, gemeinsam genutzte Maschinen, PCs, berrührte Teile in Fahrzeugen sind täglich bzw. nach Beendigung der eigenen Tätigkeit bzw Fahrt zu desinfizieren.
Geschäftsleitung