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WHISTLEBLOWER-SCHUTZ

Die Wesentlichen EU-Vorschriften

EU-Regeln garantieren Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, einheitliche Standards für ihren Schutz.

Whistleblower sind mutige Menschen, die sich trauen, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen und selbst aufstehen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen.

Die Vorschriften umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Einrichtung von Meldekanälen innerhalb von Unternehmen und Verwaltungen : Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern werden verpflichtet, zuverlässig funktionierende Meldekanäle einzurichten. Dies wird dazu beitragen, dass ein gesundes Betriebsklima entstehen kann.
  • Hierarchie der Meldekanäle : Hinweisgebern wird empfohlen, zunächst die internen Kanäle ihrer Organisation zu nutzen, bevor sie auf externe, von den Behörden eingerichtete Kanäle zurückgreifen. Aber auch dann, wenn sie sich sofort an externe Stellen wenden, behalten sie auf jeden Fall ihren Schutz.
  • Zahlreiche Profile, die durch die neuen Vorschriften geschützt werden : Geschützt werden Personen mit den unterschiedlichsten Profilen, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen könnten: Angestellte und Beamte auf nationaler oder lokaler Ebene, Freiwillige und Praktikanten, nicht geschäftsführende Mitglieder, Gesellschafter usw.
  • Ein breiter Anwendungsbereich : Die neuen Vorschriften gelten für Bereiche wie die öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, die Verhütung von Geldwäsche, das Gesundheitswesen usw. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde der Richtlinie eine Liste mit allen erfassten EU-Rechtsinstrumenten angefügt. Die Mitgliedstaaten können bei der Umsetzung der Neuregelung über diese Liste hinausgehen.
  • Unterstützung und Schutzvorkehrungen für Hinweisgeber : Mit den neuen Vorschriften werden Schutzvorkehrungen eingeführt, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, z. B. davor, suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden. Auch ihre Unterstützer, etwa Kollegen und Angehörige, werden geschützt. Die Richtlinie enthält auch eine Liste unterstützender Maßnahmen, zu denen Hinweisgeber Zugang haben müssen.
  • Rückmeldepflichten für Behörden und Unternehmen: Behörden und Unternehmen müssen innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und diese weiterverfolgen (wobei für externe Kanäle diese Frist in ausreichend begründeten Fällen auf sechs Monate verlängert werden kann).
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