Alle erwarten in 2021 eine steigende Zahl von Firmeninsolvenzen auf Grund coronabedingter Auswirkungen und dem Strukturwandel der deutschen Industrie und des Handels.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2020 mit der Halbierung der Entschuldungsdauer von insolventen natürlichen Personen einen Eingriff in den Wert des Forderungsbestandes aller Unternehmen und Gläubiger vorgenommen. Gleichzeitig wurde im Jahr 2020 ein neues Gesetz zur Restrukturierung und Sanierung geschaffen, das es Unternehmen erleichtern soll, außerhalb eines Insolvenzverfahrens Schulden zu bereinigen.
Auch das kann für die Unternehmen, die in Geschäftskontakt mit einem solchen Unternehmen stehen, einen künftigen Ausfall von Forderungen nach sich ziehen.
Für die Wirtschaft birgt dies neben dem Ausfall alter Forderungen auch Risiken im Neugeschäft:
man muss künftig genau(er) schauen, mit wem man Geschäfte macht, weil es mehr Ausfälle geben wird.
Die ZAHLUNGSMORAL IN DEUTSCHLAND WAR SCHON VOR CORONA NICHT “GUT”- SIE WIRD JETZT NICHT BESSER.
Creditreform stellte für das Jahr 2019 bei einer durchschnittlichen Rechnungszahlungsfrist von 21 Tagen in Deutschland fest, dass bei Fälligkeit 23,8 % des Gesamtwerts der von den deutschen befragten Unternehmen ausgestellten Rechnungen am Fälligkeitstag noch nicht bezahlt waren.
Diese Untersuchung bezog sich auf das Zahlungsverhalten von Unternehmen und Verbrauchern.
In Deutschland gibt es 10 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher die überschuldet sind – die Zahl ist steigend:
Quellen: Bundesamt für Statistik und Creditreform/Atradius, Studie zur Zahlungsmoral, Oktober 2019, https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/central_files/img/startseite/landingpages/crefoeva/atra dius-zahlungsbarometer-oktober-2019.pdf, Abruf zuletzt 2020.
Wie sich die deutlich verkürzte Entschuldungsdauer in Kombination mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, die neue Vorschriften zur Restrukturierung von Unternehmen und erweiterte gesetzliche Möglichkeiten von Leistungsverweigerungsrechten nach Art.240 EGBGB auswirken, kann Ende 2020 keiner bestimmt voraussehen- nur eines ist klar:
Die Risiken für Forderungsausfälle werden steigen.
Es ist daher in 2021 Aufmerksamkeit, Vorsorge und Nachsorge erforderlich: kurz ein ordentliches
Wie können sich Unternehmen und Kaufleute angesichts dieser Herausforderungen in 2021 absichern und was können Sie für Ihr Forderungsmanagement tun?
Vorher prüfen – Zahlung absichern – Forderungen nachhaltig beitreiben(lassen)
- I. Absichern vor Vertragsschluss
Recherchen, Auskünfte, Fragen
- II. Absicherung bei Vertragsschluss
–durch eine sichere und bestimmte Vertragsgestaltung
-bestimmte Eigentumsvorbehalte (auch erweiterte und verlängerte)
-kongruente Sicherheitenbestellung bei Vertragsschluss und Leistungserbringung
-kurze Zahlungsfristen vereinbaren (nicht 60 Tage ua.)
- III. Forderungen nachhaltig beitreiben
-schnelle Rechnungslegung
-schnell Mahnungen schreiben
-schnellere Titulierung bzw außergerichtliche Einigung mit gerichtlicher Protokollierung des Vergleichs vornehmen lassen
-schnelle harte Vollstreckungen bei Zahlungsunwilligkeit (vollstrecken ist manchmal besser als lasche Zahlungsvereinbarungen, da diese oft sogar noch anfechtbar sind im Wege der Insolvenzanfechtung)
-Möglichkeiten der vorläufigen Vollstreckung bei Zahlungsunwilligkeit nutzen (vorläufiges Zahlungsverbot, Arrest ua)
-Anwalt als Helfer zur Forderungssicherung – und beitreibung