Rechtsanwalt Kulzer . Glashütter Straße 101a . 01277 Dresden

Betriebsrat: Musterantrag wegen Hinzuziehung eines Sachverständigen gemäß § 80 Abs.3 BetrVG

Der Betriebsrat 
der Firma EDDK AG 
(Erfolgreich durch die Krise)

An die Geschäftsleitung

Sehr geehrter Damen und Herren,

Sie haben uns über bevorstehende  Veränderungen informiert. 
Wir danken Ihnen dafür. 

§ 90 BetrVG regelt die Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats: 

(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung

1.von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
2.von technischen Anlagen,
3.von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
4.der Arbeitsplätze

rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

Der Betriebsrat hat Aufgaben gemäß § 80 BetrVG und Mitbestimmungsrechte gemäß § 91 BetrVG.

§ 91 BetrVG regelt: 

1 Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. 

Um seine Aufgaben erfüllen und von der Mitbestimmung Gebrauch machen zu können, halten wir die Beratung des Betriebsrats durch einen Sachverständigen für erforderlich, was in § 80 Abs.3 BetrVG ermöglicht wird: 
Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.” 

Deshalb hat der Betriebsrat in seiner Sitzung vom .. beschlossen, einen Sachverständigen zur nächsten Betriebsratssitzung zum .. einzuladen. 
Wir hoffen, dass Sie keine Einwände gegen die Hinzuziehung des Sachverständigen haben, um mögliche Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden bzw auszuräumen und die Anrufung der Einigungsstelle zu vermeiden. 

Zur Abstimmung der weiteren Modalitäten sollte es alsbald zu einer näheren Vereinbarung zwischen den Betriebsparteien kommen. Der Betriebsrat bedankt sich vorab schon für Terminvorschläge. 

Mit freundlichen Grüssen


Unterschrift 
Betriebsratsvorsitzender 

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Fragen und Kontakt:

Hermann Kulzer
master of business and administration (EHS Dresden)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator (uni DIU)

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