Kommt ein Steuerprüfer oder ein Insolvenzverwalter sind die Konten der Gesellschafter ein bevorzugtes Thema für eine kritische Kontrolle.
- Verrechnungskonten finden sich in der Bilanz.
- Durch Zahlungen des Gesellschafters für die GmbH können Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter entstehen.
- Wenn die Gesellschaft für den Gesellschafter Zahlungen an Dritte vornimmt oder dem Gesellschafter Geld leiht, hat die Gesellschaft eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter.
- Besondere Prüfungen erfolgen bei Konten mit einem Saldo von über 50 TE und einer Laufzeit von über 3 Jahren
- Verdeckt nennt die Rechtsprechung eine Gewinnausschüttung, wenn die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehn gewährt, das sie in dieser Art und Weise einem Dritten nicht gewähren würden. Man muss prüfen:
-Soll/kann der Gesellschafter das Darlehn tatsächlich zurückzahlen? (Erscheinungsbild)
-Wie sind die Vertragsbedingungen (Laufzeit, Verzinsung, Rahmen, Tilgung, Sicherheiten)?
-Kann der Gesellschafter das Darlehn zurückzahlen (Zur Werthaltigkeit der Forderung: Zahlungsfähigkeit, Einkommen, Vermögen, Verpflichtungen) - Verdeckte Gewinnausschüttungen müssen versteuert werden (Kapitalertragsteuer) in Höhe von 27,5 %.
- Wir können in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater die Prüfungen durch das Finanzamt begleiten.
Wir können an der Schlussbesprechnung mit dem Finanzamt teilnehmen- idealerweise per Videokonferenz.
Wir können eine einvernehmliche Einigung/Verständigung mit dem Fiinanzamt herbeiführen:
Einigung auf eine Steuerlast, die auch tragbar ist. Stundung gegen Sicherheit und Teilerlass.
Wir können mögliche Haftungsfragen im Hinblick auf Fehler ehemaliger Berater prüfen. Manchmal machen Steuerberater Darlehensverträge, die einem Fremdvergleich nicht standhalten. Sie verursachen dadurch hohe Zinsnachforderungen des Fianzamtes. Andere Steuerberater machen Betriebsausgaben geltend, die keine Betriebsausgabgen sind. Gut gemeint- vielleicht- am Ende kostet es hohe Zinsen und bringt den Steuerpflichtigen in die Gefahr einer Steuerhinterziehung.