Im März 2021 hat der 6. Zivilsenat des BGH unter Aktenzeichen VI ZR 505/19 entschieden, dass Audi wegen eines Einbaus manipulierter Dieselmotoren EA 189 nur dann Schadensersatz zahlen muss, wenn das frühere Management von der Manipulatioln wusste. Allein die Stellung als Tochtergesellschaft im VW Konzern genüge nicht für die Annahme. Das verbraucherfreundliche Vorurteil des OLG Naumburg wurde vom BGH aufgehoben. Der Rechtsstreit wurde zurückverwiesen, um diesen Punkt jetzt zu prüfen.
Im Strafprozess müssen sich die Audi-Manager seit einem halben Jahr verantworten. Es wurden 181 Verhandlungstage bis Ende 2022 angesetzt., Quelle: Frankfurter Allgemeines Zeitung vom 9.3.2021, S. 22.
In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht – das heißt: nicht VW hat sich unter Umständen strafbar gemacht, sondern der Vorstand. Daher musss dem Vorstand Kenntnis von den Manipulationen nachgewiesen werden.
VW hat laut einer Entscheidung des BGH die Kunden von Dieselfahrzeugen mit einer Abgasabschalteinrichtung sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt, BGH, 25.05.2020, VI ZR 252/19.
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