Von Hermann Kulzer Handels- und Gesellschaftsrecht 05 März: Nach Coronahilfen und Aussetzung der Insolvenzantragspflicht droht die Haftung des Geschäftsführers Haftung des Geschäftsführers für Missmanagement, Verletzung der Krisenüberwachungs- und reaktionspflicht, vorsätzlich sittenwidrige Schädigung sind mögliche Themen, die Geschäftsführer nach Corona jetzt bewältigen müssen.