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Rechtsanwalt Kulzer . Glashütter Straße 101a . 01277 Dresden

01 Juni: BGH zum Dieselskandal: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch VW wegen abgasmanipulierten Dieselautos liegt vor. Aber: Nutzungsvorteile müssen angerechnet werden.

BGH zum Dieselskandal:

VW hat die Kunden von Dieselfahrzeugen mit einer Abgasabschalteinrichtung sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt, BGH, 25.05.2020, VI ZR 252/19.

Leitsatz: Den Käufern von Dieselfahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung stehen aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu.

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